Tierhaftpflicht für Hund, Katze und Pferd

Als Tierhalter haften Sie nach § 1320 ABGB unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Eine Tierhaftpflicht deckt dieses Risiko ab. Für Hunde ist sie in sechs Bundesländern Pflicht, für Pferde dringend empfohlen; Schäden durch Katzen laufen meist über die private Haftpflichtversicherung.

Als Tierhalter haften Sie in Österreich nach § 1320 ABGB unbeschränkt – also mit Ihrem gesamten Vermögen – für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Eine Tierhaftpflicht schützt vor genau diesem Risiko und übernimmt berechtigte Forderungen ebenso wie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Wer haftet – und wofür?

Die Tierhalterhaftung greift weitgehend verschuldensunabhängig: Es genügt, dass das Tier den Schaden verursacht hat. Der Halter kann sich nur entlasten, wenn er nachweist, für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung gesorgt zu haben. In der Praxis ist dieser Nachweis schwer zu führen.

Haftpflicht nach Tierart

TierartAbsicherungEmpfohlene SummePflicht?
Hundeigene Hundehaftpflicht5–10 Mio. Euroin 6 Bundesländern Pflicht
Pferdeigene Pferdehaftpflichtrund 10 Mio. Eurokeine Gesetzespflicht, faktisch nötig
Katzemeist über Privathaftpflichtim Privatschutz enthaltennein
Kleintieremeist über Privathaftpflichtim Privatschutz enthaltennein

Warum eine hohe Summe wichtig ist

Personenschäden sind der teuerste Fall: Bei bleibenden Verletzungen kommen zu den Behandlungskosten oft lebenslange Renten und Schmerzengeld hinzu. Fachstellen wie die Arbeiterkammer und Vergleichsportale wie durchblicker empfehlen daher Versicherungssummen von mindestens 5, idealerweise 10 Millionen Euro.

Was gute Tarife zusätzlich leisten

  • Mitversicherung von Mietsach- und Flurschäden.
  • Deckung im EU-Ausland während Urlaubsreisen.
  • Einschluss von Fremdführung (z. B. Hundesitter) oder Fremdreitern.
  • Verzicht auf oder niedriger Selbstbehalt.

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Häufige Fragen

Haftet man auch ohne eigenes Verschulden?
Weitgehend ja. Nach § 1320 ABGB haftet der Tierhalter grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schäden seines Tieres. Er kann sich nur befreien, wenn er die notwendige Verwahrung und Beaufsichtigung nachweist – was in der Praxis oft schwierig ist.
Ist die Katze über die Privathaftpflicht gedeckt?
In den meisten Privathaftpflichtversicherungen sind Schäden durch Katzen und andere Kleintiere eingeschlossen. Für Hunde und Pferde gilt das nicht – sie benötigen eine eigene Tierhaftpflicht. Ein Blick in die Polizze schafft Klarheit.
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